Sure Ali 'Imran — Vers 161

Family of Imran · 3:161 · 161/200

وَمَا كَانَ لِنَبِىٍّ أَن يَغُلَّ ۚ وَمَن يَغْلُلْ يَأْتِ بِمَا غَلَّ يَوْمَ ٱلْقِيَـٰمَةِ ۚ ثُمَّ تُوَفَّىٰ كُلُّ نَفْسٍ مَّا كَسَبَتْ وَهُمْ لَا يُظْلَمُونَ

Wama kana linabiyyin anyaghulla waman yaghlul ya'ti bima ghalla yawma alqiyamatithumma tuwaffa kullu nafsin ma kasabat wahum layuthlamoon

Vers-Rezitation

Übersetzungen dieses Verses 2

Bubenheim & Elyas

Es steht keinem Propheten zu, (etwas) zu veruntreuen. Und wer (etwas) veruntreut, wird das, was er veruntreut hat, am Tag der Auferstehung bringen. Dann wird jeder Seele in vollem Maß zukommen, was sie verdient hat, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt.

Abu Reda Muhammad ibn Ahmad

Und kein Prophet darf (etwas von der Beute) unterschlagen. Und wer (etwas) unterschlägt, soll das, was er unterschlagen hat, (zu seiner eigenen Belastung) am Tag der Auferstehung bringen. Alsdann wird jeder Seele nach ihrem Verdienst vergolten werden, und es soll ihnen kein Unrecht geschehen.